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Das Wichtigste zur Nebenbeschäftigung
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| 01.01.2008 |
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Frage 8
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| Ich bin Arbeiter in der Baubranche und möchte nebenbei als Warenpräsentator tätig werden. Ist das erlaubt? |
Antwort
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| Grundsätzlich ja, wenn Sie die übrigen Pflichten, wie z.B. dass Sie Ihre Tätigkeit als Bauarbeiter ordnungsgemäß verrichten, erfüllen. Im Allgemeinen besteht keine Meldepflicht an den Arbeitgeber. Wenn Sie als Warenpräsentator selbstständig tätig sind, brauchen Sie einen Gewerbeschein, müssen sich bei der gewerblichen Sozialversicherung entsprechend anmelden und für Ihre Gewinne Einkommensteuer zahlen. |
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