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Arbeitszeit  

Die Arbeitszeit für Lehrlinge bis zum vollendeten 18. Lebensjahr darf grundsätzlich 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Die tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit darf in folgenden Fällen von dieser Regelung abweichen:

  • Zur Erreichung einer längeren Wochenfreizeit kann die tägliche Arbeitszeit auf 9 Stunden verlängert werden .

  • Wenn der Kollektivvertrag dies zulässt, kann über einen mehrwöchigen Durchrechnungszeitraum die Arbeitszeit in einzelnen Wochen ausgedehnt werden, allerdings darf die Arbeitszeit im Durchschnitt dieses Zeitraumes 40 Stunden nicht übersteigen. Bei dieser Verteilung darf die tägliche Arbeitszeit 9 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 45 Stunden nicht überschreiten.
    Lehrlinge über 16 Jahre dürfen, falls zwingende betriebliche Gründe dies erfordern, zur Durchführung von Vor- und Abschlussarbeiten täglich eine halbe Stunde länger beschäftigt werden. Der Zeitausgleich hat noch in derselben Woche, spätestens jedoch in der folgenden Kalenderwoche zu erfolgen.
Die Unterrichtszeit in der Berufsschule ist einschließlich der Pausen, jedoch ohne Mittagspause, auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit anzurechnen. Tipp: Wer regelmäßig exakte Aufzeichnungen seiner Arbeitszeiten führt (z.b. im Arbeitszeitkalen- der der AK), hat gute Chancen, geleistete Mehrarbeit (Überstunden) auch abgegolten zu erhalten.


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