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Berufsschule
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Die Unterrichtszeit an der Berufsschule (incl. Förderunterricht und Schulveranstaltungen) wird auf die Arbeitszeit im Betrieb angerechnet. Während des Besuches in der Berufsschule erhält der Lehrling seine reguläre Lehrlingsentschädigung. An die Lehrgangsberufsschulen sind in der Regel Internate angeschlossen, deren Kosten von den Lehrlingen bis zur Höhe ihrer Lehrlingsentschädi- gung selbst zu tragen sind (Ausnahmen in einzelnen Kollektivverträgen).
Entfällt an einem Schultag der ganze oder ein Teil des Unterrichtes, so besteht grundsätzlich Arbeitsverpflichtung, wenn dies unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes zumutbar ist.
Während des Besuches einer lehrgangsmäßigen oder saisonmäßigen Berufsschule ist eine Beschäftigung im Betrieb nicht zulässig. |
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