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Kollektivvertrag
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Der Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Gewerkschaften und der Dienstgeberseite.
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Er ist eine zwingende Bestimmung und dem Gesetz gleichzuhalten.
Der Kollektivvertrag regelt wichtige Ansprüche von Arbeitnehmern wie z.B. Mindestlöhne (Lehr- lingsentschädigungen), Zulagen, Überstundenzuschläge, Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss und Behaltezeit etc.
Der Dienstgeber (Lehrberechtigte) ist verpflichtet, den Kollektivvertrag zur Einsichtnahme für alle Mitarbeiter im Betrieb aufzulegen. |
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