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Kollektivvertrag  

Der Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Gewerkschaften und der Dienstgeberseite.

Er ist eine zwingende Bestimmung und dem Gesetz gleichzuhalten.

Der Kollektivvertrag regelt wichtige Ansprüche von Arbeitnehmern wie z.B. Mindestlöhne (Lehr- lingsentschädigungen), Zulagen, Überstundenzuschläge, Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss und Behaltezeit etc.

Der Dienstgeber (Lehrberechtigte) ist verpflichtet, den Kollektivvertrag zur Einsichtnahme für alle Mitarbeiter im Betrieb aufzulegen.


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