Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Jugend | Lehre von A bis Z | Krankenstand
Die AK Jugendabteilung
Berufsbilder
Lehre von A bis Z
Fallstory
Aktuelles
Veranstaltungen
Auf der Suche nach einer Lehrstelle
Was nach der Lehre
KV-News
Links
Info-SMS-Dienst
Fotos - Lehrlingswettbewerb 2008
Fotos - Lehrlingspreisfrisieren 2008
Krankenstand  

Eine Erkrankung muss unverzüglich zu Arbeitsbeginn dem Lehrberechtigten oder einem befugten Vertreter mitgeteilt werden.

Ist der Lehrling infolge Krankheit oder Unglücksfall an der Arbeitsleistung verhindert, so gebührt ihm pro Lehrjahr für 4 Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und für weitere zwei Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der vollen Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld von der Krankenkasse.

Schöpft der Lehrling diesen Anspruch innerhalb eines Lehrjahres aus, gebührt bei einer weiteren Erkrankung innerhalb desselben Lehrjahres für die ersten 3 Tage die volle Lehrlingsentschädigung und für weitere 6 Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der vollen Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld von der Krankenkasse.

Besteht die Arbeitsverhinderung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, so steht dem Lehrling je Anlassfall bis zur Dauer von 8 Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und für weitere 4 Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld als Entgeltfortzahlung zu.


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
 Ratgeber & Servicerechner
Ausbilderforum
Zukunftszentrum Tirol
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht