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Fallstory: Hilfe - zu viel Lohn  

Max ist Tischlerlehrling. Der für ihn gültige Kollektivvertrag unterscheidet sich von anderen dadurch, dass es zwei Lehrlingsentschädigungssätze gibt, für den herkömmlichen Tischlerberuf und für den neuen Lehrberuf des Tischlerei-technikers.

In den ersten beiden Lehrjahren sind beide Berufe gleich entlohnt, ab dem 3. Lehrjahr kriegen normale Tischlerlehrlinge um € 172,-- netto weniger als ihre Kollegen in der vierjährigen Technikerausbildung. Das hatte der Chef von Max übersehen und seinem Lehrling den höheren Satz im 3. Lehrjahr überwiesen. Max hatte sich schon gewundert und den Chef gefragt, ob es denn stimmen könne, dass er plötzlich soviel Geld bekommt. Darauf der Chef: Wenns der Buchhalter so ausrechnet, wird’s schon stimmen. Einige Monate später dann die kalte Dusche: Der Betrieb zieht eigenmächtig – ohne Max darüber überhaupt zu informieren – dem Lehrling monatlich € 50,-- wieder ab. Auf Nachfrage von Max, was jetzt los sei, bekommt er zur Antwort, dass er fälschlich zu hoch bezahlt worden sei und nun eben die Lehrlingsentschädigung auf die nächsten Monate hin entsprechend gekürzt werde. Einigermaßen verdattert wendet sich Max an die Arbeiterkammer und erfährt: Natürlich muss ein zuviel bezogenes Entgelt grundsätzlich zurück bezahlt werden. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn dem Lehrling die falsche Lohnhöhe nicht auffallen musste und konnte und in der Folge der Geldsegen gutgläubig und redlich verbraucht wurde. Dies muss freilich der Lehrling beweisen, was im Falle von Max kein Problem ist. Schließlich hat der Chef selbst seinen Lehrling über die Richtigkeit der eigentlich falschen Lehrlingsentschädigung beruhigt. Max muss die paar hundert Euro, die er insgesamt zuviel erhalten hat, also nicht zurückzahlen – und das ist auch gerecht und gut so. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, rät die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol aber weiterhin jedem, allmonatlich einen kritischen Blick auf die Lohnabrechung zu werfen. Im Zweifelsfall sollte die AK-Jugendabteilung kontaktiert werden.


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