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Lehrlingsentschädigung
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Der Lehrling hat während seines Lehrverhältnisses nicht nur Anspruch auf Ausbildung, sondern auch auf Bezahlung einer Lehrlingsentschädigung.
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Die Höhe dieser Lehrlingsentschädigung ist in den meisten Fällen in den Kollektivverträgen geregelt. Die Auszahlung kann wöchentlich oder monatlich erfolgen. Zudem ist jedem Lehrling monatlich ein Lohnzettel, auf dem sämtliche Ansprüche (Bruttolehrlingsentschädigung, Zulagen, Sonderzahlungen, Abzüge, Nettolehrlingsentschädigung etc) ersichtlich sind, auszuhändigen. Urlaubsgeld,Weihnachtsremuneration und eventuelle Zulagen sind ebenfalls sowohl der Höhe nach als auch der Zeitpunkt der Auszahlung im Kollektivvertrag geregelt.
Informationen über die Höhe der Lehrlingsentschädigung erteilt die AK-Jugendabteilung. |
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