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Lehrvertrag  

Der Lehrvertrag ist schriftlich und in vierfacher Ausfertigung zwischen dem Lehrling und der/ dem Lehrberechtigten abzuschließen.

Bei minderjährigen Lehrlingen bedarf es auch der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Der Lehrvertrag unterliegt keiner Gebührenpflicht.

Erforderliche Unterlagen:


  • Schulzeugnis der letzten Klasse

  • Nachweis eventueller bereits abgelegter Ausbildungszeiten

  • Gesundheitszeugnis (nur in einzelnen Berufen notwendig) bei EU-Ausländer/innen zusätzlich:

  • Beschäftigungsbewilligung bzw. Arbeitserlaubnis bzw. Befreiungsschein.

    Der Lehrling wird durch den Lehrbetrieb bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer angemeldet. Dort werden in der Folge die Lehrvertragsausfertigungen erstellt und nach Unterschrift durch die Lehrvertragspartner protokolliert.

Folgende Fristen muss der Lehrbetrieb beachten:


  • Anmeldung des Lehrlings zur Sozialversicherung: innerhalb der ersten sieben Tage ab Lehrzeitbeginn

  • Anmeldung des Lehrlings bei der Berufsschule: innerhalb der ersten zwei Wochen

  • Vorlage des unterschriebenen Lehrvertrags zur Protokollierung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer: innerhalb der ersten drei Wochen


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