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Lehrzeugnis
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Nach Beendigung oder vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses hat der Lehrberechtigte auf seine Kosten dem Lehrling ein Zeugnis auszustellen, das Angaben über den Lehrberuf und die Dauer des Lehrverhältnisses enthält.
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Formulierungen, die dem Lehrling schaden könnten, sind unzulässig.
Das Lehrzeugnis ist gebührenfrei. |
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