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Lehrzeugnis  

Nach Beendigung oder vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses hat der Lehrberechtigte auf seine Kosten dem Lehrling ein Zeugnis auszustellen, das Angaben über den Lehrberuf und die Dauer des Lehrverhältnisses enthält.

Formulierungen, die dem Lehrling schaden könnten, sind unzulässig.

Das Lehrzeugnis ist gebührenfrei.


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