Weiterverwendungszeit

Weiterbeschäftigung nach Lehrzeitende ("Behaltezeit")

Ein Großteil der rund 3800 Tirolerinnen und Tiroler, die in den vergangenen Wochen ihre Lehrzeit beendet haben, befindet sich in der so genannten Weiterverwendungszeit.

Sie soll ausgelernten Lehrlingen Gelegenheit geben, erste Berufserfahrung als voll ausgebildete Fachleute zu sammeln. In der Praxis ergeben sich viele Fragen für Lehrlinge und Betriebe.

Normale Weiterverwendungszeit

Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den ehemaligen Lehrling im Betrieb im erlernten Beruf drei Monate weiter zu verwenden. Voraussetzung dafür ist, dass das Lehrverhältnis durch Lehrzeitende oder durch die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung geendet hat. Die Weiterverwendungszeit beginnt also unmittelbar nach Ende der Lehrzeit.

Kürzere Weiterverwendungszeit

Wenn vom Lehrling nicht die gesamte Lehrzeit im gleichen Lehrbetrieb zurückgelegt wurde, gilt folgende Regelung:
Beträgt die beim letzten Lehrberechtigten zurückgelegte Lehrzeit die Hälfte oder weniger als die halbe Lehrzeit, so steht dem Lehrling auch nur die halbe Weiterverwendungszeit (1,5 Monate) zu.

Längere Weiterverwendungszeit

Durch Bestimmungen in einzelnen Kollektivverträgen kann die Dauer der Weiterverwendungszeit auch mehr als drei Monate betragen.

  • Angestellte Handelsgewerbe: 5 Monate
  • Arbeiter Metallgewerbe: 6 Monate
  • Arbeiter Metallindustrie: 6 Monate
  • Apotheken/Hilfspersonal: 5 Monate
  • Angestellte Glasindustrie: 6 Monate
  • Angestellte Papierindustrie: 6 Monate
  • Angestellte Speditionsgewerbe: 6 Monate
  • Angestellte Textilindustrie: 6 Monate
  • Angestellte Versicherungen-Innendienst: 6 Monate