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Tipps zur Pflegefreistellung  

Wenn Sie wegen der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen nicht arbeiten gehen können, haben Sie Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung.

Den Anspruch auf Pflegefreistellung haben Sie sofort nach Antritt des Arbeitsverhältnisses.
Als Erkrankung gelten nicht nur akute oder plötzlich auftretende Krankheiten. Entscheidend ist die Pflegebedürftigkeit, die auch durch ein chronisches Leiden verursacht sein kann.

Den Anspruch auf Pflegefreistellung haben Sie sofort nach Antritt des Arbeitsverhältnisses. Als Erkrankung gelten nicht nur akute oder plötzlich auftretende Krankheiten. Entscheidend ist die Pflegebedürftigkeit, die auch durch ein chronisches Leiden verursacht sein kann. Nahe Angehörige sind Ehegatten & Lebensgefährten, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Kinder, Enkel, Urenkel, Adoptiv- und Pflegekinder.

Gemeinsamer Haushalt

Ein gemeinsamer Haushalt besteht, wenn zwischen Ihnen und dem Angehörigen eine Wirtschafts- und Wohngemeinschaft besteht (Polizeiliche Meldung alleine reicht nicht aus). Dabei ist es egal, ob Sie dem Angehörigen gegenüber unterhaltspflichtig oder erziehungsberechtigt sind. Ein bloßes Nebeneinanderwohnen gilt nicht als gemeinsamer Haushalt.

Grundsätzlich müssen Sie alle Vorkehrungen treffen, damit es zu keiner Arbeitsverhinderung wegen eines Pflegefalles kommt. So ist zum Beispiel eine Pflegefreistellung nicht notwendig, wenn eine andere geeignete Person die Pflege übernehmen kann. Jedoch wird davon ausgegangen, dass Sie Ihre Angehörigen selbst pflegen und keinen dritten Personen (z.B. Pflegepersonal) die Pflege übergeben. Sind etwa beide Elternteile berufstätig, kann nicht der Arbeitgeber bestimmen, wer beim kranken Kind bleibt.

Pflegefreistellung melden

Der Arbeitgeber muss unverzüglich, das heißt so schnell als möglich, darüber informiert werden. Verlangt der Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung als Nachweis, dann hat er auch die möglicherweise anfallenden Kosten zu tragen.

So viel Geld erhalten Sie

Während der Pflege dürfen Sie finanziell nicht schlechter gestellt sein. Das heißt: Sie bekommen jenes Entgelt, das Sie auch bekommen hätten, wenn Sie die Pflegefreistellung nicht in Anspruch genommen hätten.

Wie lange kann ich Pflegefreistellung beanspruchen?

Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben Sie Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bis zum Ausmaß von einer Woche pro Arbeitsjahr. Das Entgelt wird in dieser Zeit weiter bezahlt, obwohl Sie nicht arbeiten.
Darüber hinaus gibt es eine zusätzliche Pflegefreistellungswoche innerhalb eines Arbeitsjahres, wenn ihr im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, neuerlich pflegebedürftig krank ist.

 FAQ 
Kann ich die Freistellung auch stundenweise nehmen?
Wann muss ich meinen Chef über die Freistellung informieren?
Wie muss ich die Pflegebedürftigkeit nachweisen?
Erhalte ich Pflegefreistellung, wenn ich mein Kind ins Spital begleite?
Habe ich Anspruch auf eine zweite Woche Pflegefreistellung?


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