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AK-Konsumentenschützer raten zu Vorsicht bei Gutscheinheften
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| 29.12.2006 |
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Alle Jahre wieder flattern in zahlreiche Tiroler Haushalte diverse Gutscheinhefte.
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Viele dieser Angebote sehen vor, dass Waren zugesendet werden, die bei Nichtgefallen zurückgeschickt werden können und dann auch nicht zu bezahlen sind.
Ein Vertrag kommt aber nur dann nicht zu Stande, wenn die Ware auch innerhalb der vereinbarten Frist zurückgesendet wird.
Die Konsumentenschützer der AK Tirol warnen jedoch: Sofern nämlich Waren aus dem Ausland zugesendet werden, können sie nicht portofrei an den Absender zurückgeschickt werden. Zumindest Portokosten, die 18 Euro und mehr ausmachen können, sind dann für die Rücksendung der Ware zu bezahlen.
Häufig dienen derartige Gutscheinhefte auch nur dazu, an persönliche Daten von potenziellen neuen Werbekunden zu gelangen. Der Handel mit Adressen ist für manche Werbe- und Versandfirmen ein gutes Geschäft. Konsumenten, die auf Gutscheinsendungen reagieren, dürfen sich nicht wundern, wenn sie ständig weitere Zuschriften bekommen. Jedenfalls sollte daher bereits am Gutschein oder Bestellschein jeder Datenweitergabe widersprochen werden. |
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