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AK Tirol landet zwei Erfolge beim Höchstgericht
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| 29.12.2006 |
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Beim ersten Fall war strittig, ob ein Arbeitnehmer den Wert seines verloren gegan-genen Werkzeugs ersetzt bekommt. Denn ein Bauarbeiter musste aufgrund seines Arbeitsvertrages auf den Baustellen sein eigenes Werkzeug, so insbesondere eine Bohrmaschine, einen Akkuschrauber, einen Winkelschleifer sowie Stichsägen und Handkreissägen im Wert von ca. € 1.000,- verwenden. Im Konkurs seines Arbeitgebers wurde das Arbeitsverhältnis beendet. Als aber der Arbeiter sein Werkzeug abholen wollte, wurde ihm der Zugang zum Baucontainer verwehrt. Später war dann das Werkzeug spurlos verschwunden. Fraglich war, ob der Ersatz des vom Arbeitnehmer eingebrachten, aber nicht mehr zurückgegebenen Werkzeugs von der Insolvenz-Entgeltsicherung umfasst ist.
Der Oberste Gerichtshof hat sich der Argumentation der AK Tirol angeschlossen: Der Arbeitgeber ist aufgrund der Fürsorgepflicht zur sorgfältigen Verwahrung der Arbeitsgeräte des Arbeitnehmers verpflichtet. Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung, so steht dem Arbeitnehmer ein Schadenersatzanspruch zu, der auch in der In-solvenz des Arbeitgebers gesichert ist. |
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