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Nichtraucherschutz: Dicke Luft am Arbeitsplatz
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| 02.01.2007 |
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Klare Regelung am Arbeitsplatz
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Dabei ist die gesetzliche Regelung ganz klar, zumindest am Arbeitsplatz: Wenn Raucher und Nichtraucher in einem Büroraum oder vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten müssen, der nur durch Betriebsangehörige benützt wird, ist das Rauchen verboten. Generelle Rauchverbote gelten beispielsweise auch für Sanitäts- und Umkleideräume. Ebenso existieren aufgrund sachlich gerechtfertigter Umstände wie Brandschutz, Explosionsgefahr etc. absolute Rauchverbote am Arbeitsplatz.
Gestiegenes Bewusstsein um die gesundheitlichen Belastungen durch den Passivrauch und gesetzliche Vorgaben erfordern ein aktives betriebliches Handeln. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, wirksame Schutzmaßnahmen zugunsten der nicht rauchenden Belegschaft zu treffen. Er muss sicherstellen, dass Nichtraucher vor der Einwirkung von schädlichem Tabakrauch geschützt werden.
Das Gesetz steht also auf der Seite der Nichtraucher, der Kampf um einen rauchfreien Arbeitsplatz dürfte eigentlich im Betrieb kein Thema sein. Ist es aber, wie Anfragen beim AK-Referat „Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ immer wieder zeigen. Oft hilft es bereits, wenn der Arbeitnehmer seinen Chef in einem Gespräch mit der Gesetzeslage konfrontiert. Denn Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz hängt nicht vom guten Willen der Entscheidungsträger ab. |
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