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Unerbetene Telefonanrufe – Anzeige an das Fernmeldebüro
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In der Anzeige sollte angegeben werden, wann der Anruf erfolgte, der ungefähre Inhalt des Gespräches, falls möglich der Name der Firma und ganz wichtig ist es, eine Telefonnummer anzugeben: Entweder jene Nummer, unter der angerufen wurde oder jene Nummer, unter der der Konsument zurückrufen sollte. Diese Anzeige ist ausgefüllt und unterschrieben an das Fernmeldebüro per Fax, E-Mail oder per Post zu versenden.
Sollten Sie also entsprechend belästigt worden sein, können Sie sich und anderen helfen, wenn sie eine derartige Anzeige an das Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg richten.
Das gleiche gilt auch, wenn sie eine SMS, MMS oder E-Mail unaufgefordert zu Werbezwecken erhalten haben. Auch dieses Formular finden Sie in der Infobox.
Für eventuelle Rückfragen und Informationen stehen Ihnen die Experten der Rechts- und Konsumentenpolitische Abteilung der AK Tirol unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/22 55 22 - 1717 zur Verfügung. |
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