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Unerbetene Telefonanrufe – Anzeige an das Fernmeldebüro
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Immer wieder beschweren sich Konsumenten darüber, dass sie unaufgefordert angerufen werden, entweder um einen Gewinn anzufordern, um einen Vertrag abzuschließen, sei es ein Zeitungsabonnement oder beispielsweise eine Bestellung oder um den Telefonanbieter zu wechseln.
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Derartige Anrufe sind unzulässig, es sei denn, der Konsument hat vorher ausdrücklich in einen solchen Anruf eingewilligt oder stand bislang bereits in geschäftlichem Kontakt mit der Firma.
Um derartige Anrufe künftig zu unterbinden, ist es notwendig, gegen diese Firmen vorzugehen. Zuständig dafür ist das Fernmeldebüro. Damit dieses tätig werden kann, muss der betroffene Konsument eine schriftliche Anzeige an das Fernmeldebüro richten. Für diese Anzeige ist ein eigenes Formular zu verwenden (siehe Infobox). |
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