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Verlier keine Zeit!  

Für Jugendliche gelten besondere Arbeitszeitbestimmungen.
So etwa sind Überstunden verboten.

Wenn sie dennoch geleistet werden, müssen sie mit einem Zuschlag von 50 Prozent und mehr entlohnt werden. Genaue Aufzeichnungen der Arbeitsleistung sind ein wichtiges Beweismittel bei der Durchsetzung der Ansprüche. Mit dem neuen Arbeitszeitkalender der AK Tirol ist das kein Problem.

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