 |
|
 |
 |
 |
|
|
Verlier keine Zeit!
|
|
|
 |
Überstunden verboten
|
Gerade in Branchen mit saisonalen Schwankungen wie im Hotel- und Gastgewerbe gibt es oft Probleme, weil viele Jugendliche weit über das zulässige Maß hinaus beschäftigt werden. So kommt es nicht selten vor, dass minderjährige Lehrlinge in Tirol im Laufe einer Wintersaison über 500 verbotene Überstunden zu leisten haben. Dafür würde ein Zeitausgleich von 20 Wochen gebühren oder (bei Lehrlingen im 2. Lehrjahr etwa) eine Abgeltung in der Höhe von 2.000 Euro netto!
Lehrlinge, die über 18 sind, dürfen Überstunden leisten, müssen diese aber auf Basis des Facharbeiterlohns bezahlt bekommen. Da geht es bei 500 Überstunden dann sogar um 4.000 Euro und mehr. |
|
|
 |
 |
 |
|
 |