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Info-Nachmittag von AK Tirol und Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich
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| 02.02.2007 |
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Die Eckpunkte des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes:
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| Zentraler Punkt des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes ist ein weitreichendes Diskriminierungsverbot, das auch für nahe Angehörige, die Behinderte betreuen, gilt und neben unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierungen auch Belästigungen umfasst. |
Entschädigungen bei Diskriminierung!
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| Bei Verletzung des Diskriminierungsverbots hat die betroffene Person Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. |
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