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Info-Nachmittag von AK Tirol und Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich  

02.02.2007
Kostenlose Mediation vor kostenpflichtigem Klageverfahren!

Ansprüche sind grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen, allerdings muss zuvor beim Bundessozialamt ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Das Bundessozialamt hat unter Einbeziehung einer Prüfung des Einsatzes möglicher Förderungen nach bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften zu versuchen, einen einvernehmlichen Ausgleich der Interessensgegensätze zwischen den Parteien herbeizuführen. Der Einsatz von Mediation ist anzubieten. Die Kosten für dieses Schlichtungsverfahren trägt der Bund. Das Verfahren vor den ordentlichen Gerichten ist kostenpflichtig.

Angemerkt:

Mediation ist ein prozess- und lösungsorientierter Vorgang zur Beilegung von Konflikten. Im Gegensatz zum Richter oder Schiedsrichter ist der Mediator aufgrund einer qualifizierten psychologischen Ausbildung befähigt, mit den Streitparteien Lösungen zu erarbeiten. Verständnis und Akzeptanz kann nicht mit dem Holzhammer verordnet werden, somit kommt der Mediation eine besondere Bedeutung zu. Mit diesem für die Betroffenen kostenlosen Schlichtungsverfahren sollen – auch wenn kein Unterlassungsanspruch gesetzlich verankert ist - Diskriminierungen abgestellt und Barrieren beseitigt werden.

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Kostenlose Mediation vor kostenpflichtigem Klageverfahren!
ÖAR erhält Verbandsklagerecht! Seite 6 Behindertengleichstellung in der Arbeitswelt! Dienstgeber ist entschädigungspflichtig! Entschädigung in der sonstigen Arbeitswelt! | Kostenlose Mediation vor kostenpflichtigem Klageverfahren Auf dem richtigen Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung! Rückfragenhinweis: weiter



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