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Info-Nachmittag von AK Tirol und Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich
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| 02.02.2007 |
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ÖAR erhält Verbandsklagerecht!
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| Werden Interessen von Menschen mit Behinderungen wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt, kann die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) auf Empfehlung des Bundesbehindertenbeirats, wofür eine 2/3 Mehrheit erforderlich ist, eine Verbandsklage auf Feststellung einer Diskriminierung aus dem Grunde einer Behinderung einbringen. |
Angemerkt:
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| Der Bundesbehindertenbeirat, der zur Beratung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz in Behindertenfragen eingerichtet ist, kann bei Bedarf jederzeit und muss mindestens 2 Mal pro Jahr einberufen werden. Von den zur Zeit 26 stimmberechtigten Mitgliedern (inkl. Behindertenanwalt) sind 7 Vertreter der organisierten Behinderten und organisierten Kriegsopfer, die politischen Parteien jeweils mit 1 Stimme und die Dienstgeber- und Dienstnehmerorganisationen mit jeweils 3 Stimmen vertreten. |
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