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 Pfad: Home | Arbeit & Behinderung | Gleichstellung geht alle an!
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Info-Nachmittag von AK Tirol und Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich  

02.02.2007
Etappenweiser Abbau von Barrieren!

Ab 1.1.2006 sind Neubauten und Generalsanierungen barrierefrei zu gestalten. Für bestehende Bauten, öffentliche Verkehrsmittel und Verkehrsanlagen gelten Übergangsfristen bis zu 10 Jahren. Geringfügige Adaptierungen müssen bereits früher umgesetzt werden.

  • ab 1.1.2007: Aufwände bis € 1.000,--

  • ab 1.1.2010: Aufwände bis € 3.000,--

  • ab 1.1.2013: Aufwände bis € 5.000,--

Bis 31.12.2006 war von Betreibern von Verkehrseinrichtungen, Verkehrsanlagen oder von öffentlichen Verkehrsmitteln und vom Bund jeweils nach Anhörung der ÖAR ein Etappenplan zum Abbau von Barrieren für die genutzten Einrichtungen, Anlagen und öffentlichen Verkehrsmittel sowie vom Bund zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen.

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Behindertengleichstellung in der Arbeitswelt! Dienstgeber ist entschädigungspflichtig! Entschädigung in der sonstigen Arbeitswelt! | Kostenlose Mediation vor kostenpflichtigem Klageverfahren Auf dem richtigen Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung! Rückfragenhinweis: weiter



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