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Info-Nachmittag von AK Tirol und Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich  

02.02.2007
Behindertengleichstellung in der Arbeitswelt!

Ein weitreichendes Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt wurde in einer Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz, die ebenfalls mit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten ist, festgeschrieben und umfasst die Gleichbehandlung bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, Festsetzung des Entgeltes, freiwilliger Sozialleistungen, Aus- und Weiterbildung und Umschulung, der sonstigen Arbeitsbedingungen, der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, beim Zugang zur Berufsberatung und Berufsausbildung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses. Zudem hat der Arbeitgeber, soweit es ihm zumutbar ist, bauliche Barrieren zu beseitigen und muss gegebenenfalls eingreifen, wenn behinderte Menschen am Arbeitsplatz belästigt, eingeschüchtert oder sonst entwürdigend behandelt werden. Das Diskriminierungsverbot gilt auch für Angehörige, die auf Grund der Behinderung einer Person diskriminiert werden, deren behinderungsbedingt erforderliche Betreuung sie überwiegend wahrnehmen. Diese Bestimmungen gelten sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den Bundesdienst.

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Behindertengleichstellung in der Arbeitswelt!
Dienstgeber ist entschädigungspflichtig! Entschädigung in der sonstigen Arbeitswelt! | Kostenlose Mediation vor kostenpflichtigem Klageverfahren Auf dem richtigen Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung! Rückfragenhinweis: weiter



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