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 Pfad: Home | Arbeit & Behinderung | Gleichstellung geht alle an!
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Info-Nachmittag von AK Tirol und Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich  

02.02.2007
Entschädigung in der sonstigen Arbeitswelt!

Kommt es zu Diskriminierungen beim Zugang zur Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung und Umschulung außerhalb des Dienstverhältnisses, bei der Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisation oder einer Organisation, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, bei den Bedingungen für den Zugang zur selbständigen Erwerbstätigkeit, sind ebenfalls Leistungsansprüche, Ersatz des Vermögensschadens sowie Entschädigungen vorgesehen.

Kostenlose Mediation vor kostenpflichtigem Klageverfahren

Analog zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz können Ansprüche bei ordentlichen Gerichten nur dann geltend gemacht werden, wenn zuvor beim Bundessozialamt ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde.

zurück Seite Seite 1 Weitreichendes Gleichstellungspaket! Die Eckpunkte des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes | Entschädigungen bei Diskriminierung! Kostenlose Mediation vor kostenpflichtigem Klageverfahren! ÖAR erhält Verbandsklagerecht! Seite 6 Behindertengleichstellung in der Arbeitswelt! Dienstgeber ist entschädigungspflichtig!
Entschädigung in der sonstigen Arbeitswelt! | Kostenlose Mediation vor kostenpflichtigem Klageverfahren
Auf dem richtigen Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung! Rückfragenhinweis: weiter



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