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Info-Nachmittag von AK Tirol und Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich
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| 02.02.2007 |
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Entschädigung in der sonstigen Arbeitswelt!
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| Kommt es zu Diskriminierungen beim Zugang zur Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung und Umschulung außerhalb des Dienstverhältnisses, bei der Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisation oder einer Organisation, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, bei den Bedingungen für den Zugang zur selbständigen Erwerbstätigkeit, sind ebenfalls Leistungsansprüche, Ersatz des Vermögensschadens sowie Entschädigungen vorgesehen. |
Kostenlose Mediation vor kostenpflichtigem Klageverfahren
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| Analog zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz können Ansprüche bei ordentlichen Gerichten nur dann geltend gemacht werden, wenn zuvor beim Bundessozialamt ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde. |
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