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Entgeldfortzahlung  

Ein eigenes Gesetz regelt, dass DienstnehmerInnen (auch Lehrlinge) im Krankheitsfalle vom Betrieb weiterbezahlt werden müssen.

Bei Lehrlingen gilt: bis zur Dauer von 4 Wochen Krankenstand wird die volle Lehrlingsentschädigung weiterbezahlt, für weitere 2 Wochen gebührt je zur Hälfte Lehrlingsentschädigung und Krankengeld; ab der 7. Krankenstands-woche nur mehr Krankengeld. Bei übrigen Dienstnehmern gilt die Daumenregel: 6 Wochen volle Entgeltfortzahlung, 4 Wochen halbe halbe Lohn und Krankengeld. Ist die Arbeitsunfähigkeit durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall verursacht, gelten längere Zeiträume.


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