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Ferialjob  

Grundsätzlich darf ein Jugendlicher erst ab Vollendung der gesetzlichen Schulpflicht und nach Vollendung des 15. Lebensjahres in einem Ferialjob arbeiten.

Alle Vereinbarungen über Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Dauer des Arbeitsverhältnisses usw. sollten im Voraus schriftlich festgelegt werden – z.B. in einem so genannten Dienstzettel. Als ArbeitnehmerIn musst du vom Betrieb bei der Krankenkasse zur Sozialversicherung angemeldet werden.


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