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Ferialjob
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Grundsätzlich darf ein Jugendlicher erst ab Vollendung der gesetzlichen Schulpflicht und nach Vollendung des 15. Lebensjahres in einem Ferialjob arbeiten.
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| Alle Vereinbarungen über Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Dauer des Arbeitsverhältnisses usw. sollten im Voraus schriftlich festgelegt werden – z.B. in einem so genannten Dienstzettel. Als ArbeitnehmerIn musst du vom Betrieb bei der Krankenkasse zur Sozialversicherung angemeldet werden. |
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