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Mutterschutz  

Auch für schwangere Jugendliche gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes.

Danach müssen werdende Mütter ihre Schwangerschaft unverzüglich im Betrieb mitteilen und dürfen ab dann nurmehr eingeschränkt beschäftigt werden (keine Nachtarbeit, keine Überstunden, regelmäßige Sitzmöglichkeit, Verbot des Hebens schwerer Lasten usw.). Ab 8 Wochen vor dem Geburtstermin bis 8 Wochen danach gilt ein striktes Arbeitsverbot (Wochenschutzfrist). Danach kann die junge Mutter wieder zurück in den Betrieb kehren oder eine Karenzzeit in Anspruch nehmen. Um all diese Fragen abzuklären und insbesondere die Fortsetzung und Beendigung eines bestehenden Lehrverhältnisses zu regeln, wird dringend die Vorsprache in der Arbeiterkammer empfohlen.


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