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23.02.2007
Die Arbeitnehmerveranlagung kann man nicht nur dann machen, wenn es interessante Absetzposten gibt wie Internetkosten, Computeranschaffung, Pendlerpauschale, Fortbildungs- und Ausbildungskosten oder außergewöhnliche Belastungen wie zum Beispiel hohe Arzt- oder Zahnarztkosten. Vor allem Lehrlinge, Ferialpraktikanten oder Teilzeitbeschäftigte, sollten sich die zehn Minuten zum Ausfüllen des Formulars Zeit nehmen. Es lohnt sich. Die Arbeitnehmerveranlagung kann rückwirkend für fünf Jahre gemacht werden.

Keine Angst: Sollte sich schlimmstenfalls eine Steuernachzahlung ergeben, kann der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung binnen eines Monats wieder zurückgezogen werden, sofern kein Grund zur Pflichtveranlagung vorliegt. Von "Pflichtveranlagung" spricht man, wenn jemand die Arbeitnehmerveranlagung durchführen muss. Beispiel: Bei gleichzeitig mehreren Bezüge im Jahr.

Lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung für Sie?

Wenn Sie nur eine dieser Fragen mit "Ja" beantworten, lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung auf jeden Fall: Zum AK Steuercheck

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