 |
|
 |
 |
 |
|
|
Dinkhauser: Betriebe müssen wieder mehr Verantwortung für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter tragen
|
| 01.03.2007 |
|
 |
Bildungskarenz eröffnet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen für drei bis zwölf Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildung teilnehmen zu können - ohne dafür das Dienstverhältnis auflösen zu müssen. Rein theoretisch hätten 110.000 berufstätige Frauen und Männer in Tirol dazu die Möglichkeit. Bildungskarenz wird jedoch nur in sehr geringem Ausmaß genützt: 1.386 Tirolerinnen und Tiroler waren es zwischen 1998 und 2004.
Wer auf maximal ein Jahr in Bildungskarenz gehen will, musste bisher hohe Hürden nehmen. Im Regierungsprogramm kommt die neue Bundesregierung nun zum Teil jenen Vorschlägen nach, die die AK Tirol schon seit längerem fordert. (vgl. Pressekonferenz vom 10. Mai 2006). So soll es in Zukunft ausreichen, wenn man ein Jahr vor Antritt der Bildungskarenz in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis steht (bisher waren drei Jahre notwendig). Auch das Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice wird von 436 Euro pro Monat auf die Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes angehoben, eine weitere Forderung, die die AK Tirol gestellt hat. Zusätzlich musste die Bildungskarenz bislang für mindestens drei Monate in einem Stück genommen werden. Auch hier wurde eine Flexibilisierung angekündigt. |
|
 |
|
 |
 |
 |
|
 |