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Dinkhauser: Betriebe müssen wieder mehr Verantwortung für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter tragen  

01.03.2007
Eine der Haupt-Barrieren findet sich jedoch am Arbeitsplatz. So muss der Arbeitgeber seine Zustimmung für den temporären Ausstieg geben, eine Bildungskarenz ohne Einverständnis des Arbeitgebers bleibt weiterhin unmöglich. Gerade jenen ArbeitnehmerInnen, die sich über die Bildungskarenz beruflich neu orientieren möchten, wird dadurch oft die Möglichkeit verwehrt, da der Arbeitgeber keinen Nutzen für sein Unternehmen sieht, wenn er solchen ArbeitnehmerInnen die Zustimmung zur Bildungskarenz erteilt. Hier sieht die AK Tirol noch Verbesserungsmöglichkeiten, die jedoch auch durch eine Bewusstseinsbildung des Arbeitgebers erreicht werden können. Daher haben sich die Sozialpartner auf Bundesebene in einem Kompromisspapier darauf geeinigt haben, dass das Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Antritt der Bildungskarenz vorerst bleiben soll.

Auch einer weiteren Forderung der AK wurde bislang nicht entsprochen: Die Entscheidung für die Bildungskarenz sollte von einer Bildungsbedarfsanalyse und persönlichen Machbarkeitsprüfung im Rahmen einer Bildungsberatung abhängig gemacht werden, nicht mehr vom Nachweis von 16 Stunden Weiterbildungsaktivität pro Woche.

zurück Seite Seite 1 Bildungskarenz
Zustimmung des Arbeitgebers
Finanzierung weiter



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