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Negativsteuer: Hol dir dein Geld zurück  

Lehrlinge haben die Möglichkeit, im Rahmen der Arbeitnehmerver-anlagung (früher: Jahresausgleich) die so genannte Negativsteuer zu beanspruchen.

Dazu hat jeder Lehrling von der AK einen Brief samt Antragsformular geschickt bekommen. Also wer kein Geld zu verschenken hat: Am besten gleich ausfüllen und an das zuständige Wohnsitzfinanzamt schicken. Wer das Formular nicht mehr hat, hier downloaden.

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 Broschüre 
Arbeitnehmerveranlagung für 2006
 Links 
Finanzministerium


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