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Negativsteuer: Hol dir dein Geld zurück
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Lehrlinge haben die Möglichkeit, im Rahmen der Arbeitnehmerver-anlagung (früher: Jahresausgleich) die so genannte Negativsteuer zu beanspruchen.
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| Dazu hat jeder Lehrling von der AK einen Brief samt Antragsformular geschickt bekommen. Also wer kein Geld zu verschenken hat: Am besten gleich ausfüllen und an das zuständige Wohnsitzfinanzamt schicken. Wer das Formular nicht mehr hat, hier downloaden. |
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