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AK-Präsident Dinkhauser: „Stillstand beim Arbeitnehmerschutz bedeutet Rückschritt“  

03.05.2007
Verlängerung der Arbeitszeit konterkariert Arbeitnehmerschutz

Unter dem Titel „Flexibilisierung des gesetzlichen Arbeitszeitrechts“ wird im Regierungsprogramm die Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden täglich beabsichtigt. Aus Sicht des ArbeitnehmerInnenschutzes ist zu befürchten, dass dadurch noch mehr arbeitsbedingte Erkrankungen produziert werden und es auch zu einer Zunahme bei den Arbeitsunfällen kommt. Nach Ansicht des AK-Präsidenten konterkariert diese Vorhaben zugleich Maßnahmen des ArbeitnehmerInnenschutzes, der Prävention und der Betrieblichen Gesundheitsförderung.

Grundsätzlich positiv ist die Ankündigung zu bewerten, dass im Bereich Gesundheit die Prävention und Gesundheitsförderung mit einem neuen „Gesundheitsförderungsgesetz“ ausgeweitet werden sollen. „Ohne Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel, wird aber auch das keinen Fortschritt bringen“, bleibt Dinkhauser realistisch.

Auch die angekündigte Ausweitung des gesetzlich verankerten NichtraucherInnenschutzes (räumlich abgetrennte Raucherzonen auch in Lokalen) ist ein Schritt in die richtige Richtung.

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Verlängerung der Arbeitszeit konterkariert Arbeitnehmerschutz



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