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AK Tirol lehnt Novelle zum Arbeitszeitgesetz ab – Unverständnis über ÖGB-Ja
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| 24.05.2007 |
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Die wichtigsten Gründe, warum die AK Tirol den Gesetzesentwurf ablehnt:
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- Es ist mit einem signifikanten Anstieg von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu rechnen, ohne dass diesbezügliche Auswirkungen einer begleitenden Evaluierung - etwa durch die AUVA - zugeführt werden.
- Daher besteht die konkrete Gefahr, dass der durch eine Ausdehnung der Arbeitszeiten bewirkte betriebswirtschaftliche Vorteil der Unternehmen durch höhere volkswirtschaftliche Schäden (z.B. krankheitsbedingte Ausfallzeiten, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Frühpensionierungen wegen Invalidität und Berufsunfähigkeit sowie Schädigungen Dritter durch übermüdete Arbeitnehmer) und durch das mit den Arbeitsunfällen verbundene menschliche Leid „teuer erkauft“ ist.
- Die vorgesehene „Arbeitszeitflexibilisierung“ orientiert sich beinahe ausschließlich an den wirtschaftlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten der Arbeitgeber und zwingt den Arbeitnehmern einen nach den „Betriebserfordernissen“ angepassten Arbeits- und Lebensrhythmus auf, ohne ihnen eine größere Gestaltungsfreiheit nach individuellen persönlichen und familiären Bedürfnissen zu eröffnen.
- Es ist evident, dass an zehnstündigen Arbeitstagen (Arbeitsbeginn z.B. 8 Uhr, Verlassen des Arbeitsplatzes bei halbstündiger Mittagspause um 18.30 Uhr bzw. bei Überstunden um 20.30 Uhr) sowie bei 12-Stunden-Schichten eine Teilnahme des Arbeitnehmers am Familienleben oder sonstigen gesellschaftlichen Anlässen sowie die Erledigung persönlicher Angelegenheiten untertags ausgeschlossen ist.
- Durch die zulässige Implementierung von Arbeitszeitmodellen mit überlangen Arbeitszeiten durch Arbeitsvertrag in betriebsratslosen Betrieben wird für den Arbeitgeber ein starker wirtschaftlicher Anreiz geschaffen, die Errichtung von Betriebsräten zu verhindern. Damit wird das Betriebsrätewesen als ein Fundament der österreichischen Sozialpartnerschaft geschwächt.
- Die Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten bleibt deutlich billiger als die Überstundenarbeit von Vollzeitbeschäftigten, sodass immer noch keine Kostengerechtigkeit zwischen beiden Beschäftigungsformen hergestellt ist.
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| Die AK hat eine ablehnende Stellungnahme zur geplanten Novelle abgegeben und gleichzeitig in einem Schreiben an alle Nationalräte auf die besondere Dramatik hingewiesen. |
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