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AK Tirol lehnt Novelle zum Arbeitszeitgesetz ab – Unverständnis über ÖGB-Ja  

24.05.2007
Außerdem wird in der AK-Vollversammlung ein entsprechender Antrag eingebracht werden (siehe Beilage) in dem die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol den Gesetzgeber auffordert:

  • keine Gesetzesänderung zu beschließen, die aus interessenpolitischer Sicht größtenteils einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer geht und – entgegen aller arbeitsmedizinischen Bedenken – eine weitere Erhöhung des Leistungsdrucks, des Unfallrisikos sowie der psychischen Belastung nach sich ziehen würde,

  • bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit höchstes Augenmerk darauf zu legen, dass auf gesetzlicher Ebene nur die Ermächtigungsnormen für den Kollektivvertrag geschaffen werden, die Regelungskompetenzen hinsichtlich der Arbeitszeit jedoch dem Kollektivvertrag selbst zukommen,

  • dass jene Arbeitszeitregelungen, welche die betriebliche Ebene betreffen, ausschließlich durch Betriebsvereinbarung vorzunehmen sind und nicht durch Einzelvereinbarungen ersetzt werden können, dies ausdrücklich auch dann nicht, wenn im Betrieb ein Betriebsrat (noch) nicht existiert.

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