 |
|
 |
 |
 |
|
|
Kein Flop im Ferialjob
|
|
|
 |
Limit für Familienbeihilfe
|
| Bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, wird der Anspruch der Eltern auf Familienbeihilfe nicht berührt. Danach muss auf das Jahreslimit geachtet werden: Es darf nicht mehr als 8.725 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr verdient werden. Sonst erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe. |
|
|
 |
 |
 |
|
 |