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Kein Flop im Ferialjob  

Ganz egal, ob es bei der Arbeit in den Ferien ums reine Geld verdienen geht oder um eine Ausbildungspraxis: Für beides gibt es Regeln.

Für so manchen kommt oft erst nach dem Ferialjob das böse Erwachen: Viel weniger als erhofft hat die Arbeit eingebracht. Also der wichtigste Rat gleich zuerst: Vorher nachfragen. Das zahlt sich auf jeden Fall aus. Auch ratsam: Aufzeichnungen über die Arbeitszeit führen. So kann man im Notfall einen Nachweis erbringen. Mit den weiteren AK-Tipps sollte der Ferialjob dann wirklich reibungslos klappen.

Tausende Schüler und Studenten werden im Sommer arbeiten, um Geld zu verdienen. Sie sind grundsätzlich ganz „normale“ Arbeitnehmer, zumeist mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Das ist ab Vollendung der Schulpflicht und des 15. Lebensjahres erlaubt. Es gelten die üblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften – für die Bezahlung zumindest der Kollektivvertragslohn. Bei Fehlen dieser Grundlage muss angemessen bezahlt werden. Als Faustregel kann ganz grob gelten: 900 bis 1.100 Euro brutto sollte der Ferialjob pro Monat schon bringen.

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