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Arbeitslosenversicherung: 6.500 Tiroler können Beitragszahlungen rückfordern!  

01.06.2007
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Vollversicherte männliche Arbeitnehmer, die seit 1. 1. 2004 zwischen dem 56. und 58. Geburtstag Arbeitslosenversicherung bezahlt haben, können ihre Beiträge zurückfordern. Allein in Tirol betrifft´s 6.500 Männer.

Anlass ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, das Männer ab Vollendung des 56. Lebensjahres vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) befreit. Der VwGH stellte fest, dass die Regelung, wonach der Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei Männern erst ab Vollendung des 58. Lebensjahres, bei Frauen hingegen ab Vollendung des 56. Lebensjahres aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik getragen wird, diskriminierend und gleichheitswidrig ist.

Betroffen von der Rückerstattung sind (zumindest kurzfristig) vollversicherte Männer der Geburtsjahrgänge ab 1. Jänner 1946 bis zu jenen, die heuer 56 Jahre alt geworden sind. Rückholbar sind jene Beiträge, die von den Betroffenen seit 1.1.2004 bezahlt wurden. Das kann (je nach Dauer der Beitragsleistung) durchaus viel Geld sein.

Seit 1. April 2007 sollte auch bei den vollversicherten männlichen Arbeitnehmern ab dem 56. Lebensjahr kein Beitrag mehr in Abzug gebracht werden.

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