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Konkurs des Bestattungsinstituts Flossmann: AK-Konsumentenschützer raten, möglichst rasch Forderungen beim Landesgericht anmelden!  

11.06.2007
Forderungen im Konkurs rasch anmelden: Frist 15. Juni 2007!

Die Konsumentenschützer der AK Tirol weisen daher ausdrücklich drauf hin, dass die Anmeldung von Forderungen im laufenden Konkursverfahren noch bis 15.Juni 2007 beim Landesgericht Innsbruck möglich sind und zwar unter der Aktenzahl 7 S 22/07f.

Nur wenn eine Forderung im Konkursverfahren geltend gemacht wurde, kann sie auch berücksichtigt werden. Auch wenn bei der Forderungsanmeldung 19 Euro an Gerichtsgebühren zu bezahlen sind, wird dies angesichts der Beträge von 2.000 bis 4.600 Euro unbedingt empfohlen. Zwar dürfte nicht damit zu rechnen sein, das gesamte Geld zurück zu bekommen, aber ein anteiliger Betrag kann erwartet werden. Vielleicht gelingt es auch dem Masseverwalter im Zuge einer Veräußerung der Firma, dass der neue Eigentümer die Forderungen zur Gänze berücksichtigt.

Zur Forderungsanmeldung ist ein Formular zu verwenden, das bei Gericht erhältlich ist oder aus dem Internet herunter geladen werden kann.

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Forderungen im Konkurs rasch anmelden: Frist 15. Juni 2007!
Geldbeträge nicht einfach gegen Zahlungsbeleg einzahlen weiter



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