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Konkurs des Bestattungsinstituts Flossmann: AK-Konsumentenschützer raten, möglichst rasch Forderungen beim Landesgericht anmelden!
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| 11.06.2007 |
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Geldbeträge nicht einfach gegen Zahlungsbeleg einzahlen
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| Das Beispiel dieses Konkursverfahrens zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, einem Bestatter nicht lediglich gegen eine Quittung Geldbeträge für die eigene Beerdigung zu überlassen. Sollte man in dieser Form überhaupt Vorsorge treffen wollen, so kann dies allenfalls dadurch geschehen, dass der Bestatter Vermittler einer Versicherung ist, also dem Konsumenten auch eine entsprechende Versicherungspolizze aushändigt. Anderenfalls besteht keine Sicherheit, wie das Beispiel Flossmann zeigt. |
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