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Konkurs des Bestattungsinstituts Flossmann: AK-Konsumentenschützer raten, möglichst rasch Forderungen beim Landesgericht anmelden!  

11.06.2007
Geldbeträge nicht einfach gegen Zahlungsbeleg einzahlen

Das Beispiel dieses Konkursverfahrens zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, einem Bestatter nicht lediglich gegen eine Quittung Geldbeträge für die eigene Beerdigung zu überlassen. Sollte man in dieser Form überhaupt Vorsorge treffen wollen, so kann dies allenfalls dadurch geschehen, dass der Bestatter Vermittler einer Versicherung ist, also dem Konsumenten auch eine entsprechende Versicherungspolizze aushändigt. Anderenfalls besteht keine Sicherheit, wie das Beispiel Flossmann zeigt.

zurück Seite Seite 1 Forderungen im Konkurs rasch anmelden: Frist 15. Juni 2007!
Geldbeträge nicht einfach gegen Zahlungsbeleg einzahlen



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