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Konkurs des Bestattungsinstituts Flossmann: AK-Konsumentenschützer raten, möglichst rasch Forderungen beim Landesgericht anmelden!  

11.06.2007
Wie mehrfach berichtet, wurde am 13. April 2007 über das Bestattungsinstitut Flossmann der Konkurs eröffnet.

Bei den AK-Konsumentenschützern meldeten sich in der Zwischenzeit mehrere betroffene Konsumenten, die dem Bestattungsinstitut vor Jahren Beträge zwischen 2.000 und 4.600 Euro gezahlt haben, um damit später einmal die Kosten der eigenen Bestattung abzudecken. Diese Gelder wurden ohne jegliche Sicherheit geleistet, im Vertrauen auf die Seriosität des Unternehmens.

Aufgrund des nunmehr laufenden Konkursverfahrens können die betroffenen Konsumenten jedenfalls derzeit nicht davon ausgehen, dass die Kosten einer Bestattung gedeckt wären. Sie können auch das der Firma Flossmann überlassene Geld nicht einfach zurückfordern. Ansprüche müssen nämlich aufgrund der besonderen Regelungen des Konkursverfahrens im Konkurs geltend gemacht werden.

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Forderungen im Konkurs rasch anmelden: Frist 15. Juni 2007!  2
Geldbeträge nicht einfach gegen Zahlungsbeleg einzahlen  3

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