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Archiv 2006
AK Tirol rät: Zulässigkeit einer Gebühr bei vorzeitiger Kreditrückzahlung genau prüfen  

25.06.2007
Die Konsumentenschützer der AK Tirol sind immer wieder mit Anfragen von Verbrauchern konfrontiert, denen von ihrer Kredit gewährenden Bank Vorfälligkeitsgebühren vorgeschrieben werden, wenn sie ihre Kredite vorzeitig zurückzahlen wollen.

In vielen Fällen enthalten Kreditverträge Bestimmungen, wonach die Kreditnehmer der Bank wegen der vorzeitigen Rückzahlung eines Kredites einen zusätzlichen Betrag zum noch offenen Saldo bezahlen sollen. Unter welchen Umständen eine solche Gebühr bezahlt werden muss, ist im Bankwesengesetz geregelt. Diese Bestimmung ist aber so unklar gefasst, dass erst seit der Befassung des Obersten Gerichtshofes mit dieser Angelegenheit Klarheit darüber besteht, wann von einer Bank tatsächlich eine derartige Gebühr verlangt werden kann.

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