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Tipps zum Wohnungskauf
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Der Vertrag
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| Einen Vertrag - dies gilt auch für ein Angebot oder einen Vorvertrag - sollten Sie erst unterschreiben, wenn Sie sich absolut sicher sind, eine bestimmte Wohnung kaufen zu wollen und sie auch finanzieren zu können. Es ist sinnvoll, sich mit dem Kaufvertrag an einen juristischen Fachmann zu wenden (Rechtsanwalt, Notar), der neben der Vertragserrichtung die gesamte Abwicklung und die grundbücherliche Durchführung übernimmt. Denn es gilt, alle Rahmenbedingungen des Kaufs genau zu prüfen. Dabei ist der Laie oft überfordert. Unterschreiben Sie Verträge und Erklärungen keinesfalls, solange Sie sie nicht wirklich ohne Zeitdruck gelesen haben und wissen, worauf Sie sich damit einlassen. Notieren Sie unklare Punkte und fragen Sie nach. |
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