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AK Tirol: Fair-Play-Modell zum Schutz der Mitarbeiter und der heimischen Bauwirtschaft  

26.07.2007
Einige (typische) Beispiele

Der „getarnte“ selbstständige „Lastenschlepper“

Zur Umgehung der bestehenden Arbeitsmarktschranken kommen immer mehr Menschen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten als „getarnte Selbstständige“ ins Land. Dazu bedarf eines Gleichhaltungsbescheids vom Wirtschaftsministerium bzw. eines Gewerbescheins von der Gewerbebehörde. Und so wurde etwa in Wien ein Gewerbeschein für „Das Heben und Ziehen von Lasten mit Muskelkraft“ ausgestellt. Somit könnte es sich bei einem polnischen Bauarbeiter, der Ziegel und Zementsäcke trägt oder mit der Scheibtruhe unterwegs ist, um einen selbstständigen „Lastenschlepper“ handeln. Dieser Gewerbeschein wurde aber glücklicherweise in Tirol nicht anerkannt. Historischer Hintergrund für die Wiener Verhältnisse könnte gewesen sein, dass es früher tatsächlich einen derartigen Gewerbeschein gegeben hat und zwar für „Dienstmänner“, also jene Personen, die am Bahnhof großes Gepäck abgeholt und in die Wohnung oder ins Hotel getragen haben (etwa Hans Moser im Spielfilm „Hallo Dienstmann“).

Die Errichtung von Innenwänden aufgrund falscher Werkverträge

Ein größerer Fall von „Scheinselbstständigkeit“ wurde vor kurzem in Tirol durch die KIAB in Zusammenarbeit mit der AK Tirol und der TGKK aufgedeckt: Durch eine Firma wurde versucht, das Aufstellen der Innenwände als Werkverträge zu tarnen, wobei den Mitarbeitern das gesamte Material zur Verfügung gestellt wurde. Nunmehr müssen Steuern und Abgaben in der Höhe von cirka € 25.000,- nachbezahlt werden.

Die „uneigennützige“ italienische Beschäftigungsbewilligung

In einem anderen Bundesland hat eine italienische Firma einen Sub-Auftrag übernommen und für die Tätigkeit in Österreich philippinische Arbeitnehmer eingesetzt. Dabei handelt es sich nach der EU-Terminologie um so genannte „Drittstaatsangehörige“, die im EU-Raum nur aufgrund einer „Beschäftigungs-bewilligung“ eines Mitgliedsstaates arbeiten dürfen. Die Philippinen verfügten auch über eine italienische Beschäftigungsbewilligung. Nur deren Inhalt hat gelautet, dass sie überall sonst in Europa, nur aber nicht in Italien beschäftigt sein dürfen.

„Erbaut auf Kosten des IAF-Fonds“

könnte als Gedenktafel auf der Mauer mancher Gebäude angebracht werden. Denn im großen Stil wird immer öfter versucht, den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds auszuräumen. Es werden kurzfristig Scheinfirmen gegründet, die niemals über die notwendige finanzielle oder organisatorische Struktur verfügen. Die kurzfristigen Arbeiten werden billigst durchgeführt. Die Mitarbeiter werden zwar - zum Teil über Scheinfirmen - angemeldet, diese Firmen zahlen aber niemals SV-Beiträge oder Steuern. Das Unternehmen entfaltet so lange seine „Geschäftstätigkeit“, bis der Konkursantrag genehmigt ist. Dann sind aber die Geschäftsführer nicht mehr greifbar und die offenen Löhne sollen vom IAF-Fonds bezahlt werden. Alle sechs Monate – so lange dauert in der Regel ein Konkurseröffnungsverfahren – werden daher neue Baufirmen gegründet.

Auf meiner Baustelle: Selbstverständlich nur Angestellte

Manche Baufirmen überwinden die historisch gewachsene und sozialpolitisch oftmals kritisierte Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten spielend. Bei ihnen wird jeder Arbeiter als Angestellter zur Sozialversicherung angemeldet. Was gut klingt, hat ausschließlich wirtschaftliche Gründe und für die Arbeitnehmer eine böse Kehrseite. Der Unternehmer versucht, sich die gesetzlichen Beiträge zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zu ersparen (Ersparnis ca. 3.000 Euro netto pro Jahr). Der Arbeitnehmer hingegen verliert durch diese illegale Praxis rund 2.000 Euro netto pro Jahr.

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Einige (typische) Beispiele
Den Letzten beißen die Hunde Fair-Play-Modell: Transparente Arbeitsbedingungen am Bau weiter


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