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AK Tirol: Fair-Play-Modell zum Schutz der Mitarbeiter und der heimischen Bauwirtschaft
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| 26.07.2007 |
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Fair-Play-Modell: Transparente Arbeitsbedingungen am Bau
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Auf Basis des geltenden Rechts hat daher die AK Tirol gemeinsam mit der BEG ein Fair-Play-Modell entwickelt, mit dem Ziel, transparente und damit gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen am Bau herzustellen.
Im Rahmen eines Pilotprojektes wird die BEG als öffentlicher Auftraggeber in allen ihren zukünftigen Ausschreibungen und Verträgen folgende für den Generalunternehmer verpflichtende Bestimmungen aufnehmen: |
1. Exaktes tagesaktuelles Organigramm über alle Baufirmen
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Der Generalunternehmer ist verpflichtet, zur Vorlage an die Kontrollbehörden ein tagesaktuelles Organigramm aller auf der Baustelle beschäftigten Unternehmen, Subunternehmen und Leiharbeitsfirmen mitzuführen und dieses täglich neu zu erstellen.
Dieses Organigramm ermöglicht allen Kontrollbehörden einen genauen Überblick über die auf der Baustelle anwesenden Unternehmen und eine exakte Zuordnung des einzelnen Arbeitnehmers zu dem jeweiligen Unternehmen. Eine illegale Ausländerbeschäftigung sowie eine generell illegale Beschäftigung ohne Anmeldung zur Sozialversicherung ist bei Einhaltung dieser Vorgaben nur mehr erschwert möglich. |
2. Detailliertes Informationsblatt samt Mustern über alle notwendigen behördlichen Bewilligungen
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Weiters wird allen Auftragnehmern und Subauftragnehmern das von der BEG in Zusammenarbeit mit der AK Tirol und nach Rücksprache mit allen betroffenen Behörden zusammen gestellte Informationsblatt ausgehändigt, aus dem genau ersichtlich ist, welche Bewilligungen bzw. Meldungen vorab einzuholen bzw. durchzuführen sind und welche Unterlagen bzw. Formulare die jeweiligen Subunternehmer bzw. Arbeitskräfteüberlasser für ihre Mitarbeiter auf der Baustelle mitzuführen haben, die im Falle einer Kontrolle den Kontrollbehörden (KIAB oder Sozialversicherung) vorzulegen sind. Der Generalunternehmer hat das Vorliegen aller notwendigen Dokumente bei seinen Subauftragnehmern zu kontrollieren.
Mit dem Informationsblatt erhalten alle Subunternehmen eine übersichtliche und getrennt nach der jeweiligen Vertrags- bzw. Beschäftigungssituation aufgegliederte Darstellung aller zur Vorlage an die Behörden notwendigen Unterlagen und brauchen sich nicht durch diverse Gesetzesvorgaben zu quälen. Einerseits vermeiden die Unternehmer dadurch empfindliche Verwaltungsstrafen, andererseits kann sich niemand mehr darauf berufen, dass ihm die komplizierte Rechtslage nicht bewusst gewesen sei. |
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