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Oberlandesgericht gibt AK Tirol in Sachen Kinderbetreuungsgeld Recht  

23.08.2007
Das Oberlandesgericht Innsbruck hat in einer von der AK Tirol vertretenen Rechtssache gegen die Tiroler Gebietskrankenkasse festgestellt, dass die Praxis der TGKK, das Kinderbetreuungsgeld in grenzüberschreitenden Fällen nur eingeschränkt auszuzahlen, EU-rechtswidrig ist.

So haben Tiroler Dienstnehmerinnen, die während ihrer Karenz vom österreichischen Dienstgeber zu ihrem Partner ins EU-Ausland gezogen sind, (meistens im grenznahen Bereich nach Deutschland oder Südtirol) von der Tiroler Gebietskrankenkasse bislang maximal für die Dauer von zwei Jahren das Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt bekommen. Wurde die Karenz um ein halbes Jahr ausgedehnt, um das Kinderbetreuungsgeld in seiner vollen Länge, wie in Österreich möglich, auszuschöpfen, weigerte sich die Gebietskrankenkasse auf Weisung des Sozialministeriums bislang, das Kinderbetreuungsgeld auch für dieses letzte halbe Jahr zuzuerkennen.

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