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Oberlandesgericht gibt AK Tirol in Sachen Kinderbetreuungsgeld Recht
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| 23.08.2007 |
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In einem vom Europareferat der AK Tirol geführten Musterverfahren erklärte das Oberlandesgericht Innsbruck diese Praxis als mit dem Europarecht unvereinbar. Das Urteil ist bereits rechtskräftig und hat Auswirkungen auf eine Reihe von Tiroler Dienstnehmerinnen, die während ihrer Karenz im EU-Ausland wohnen sowie auch auf alle Grenzgängerinnen.
In Zeiten, in denen grenzüberschreitende Partnerschaften immer häufiger werden, hat die AK Tirol somit wieder ein Erfolg in Richtung Rechtssicherheit über die Gewährung von Familienleistungen erreicht. |
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