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AK Tirol fordert Gleichbehandlung bei Bundes- und Landespflegegeld
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| 27.08.2007 |
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Pflegende Mutter mit behindertem Kind bekommt keinen Zuschuss für Ersatzpflege bei Urlaub
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| Wer in Tirol einen Angehörigen zu Hause pflegt, hat es nicht leicht. Zu den oft unglaublichen körperlichen, seelischen und auch finanziellen Belastungen kommt aber noch eine ganz spezielle Ungleichbehandlung hinzu, macht AK-Präsident Fritz Dinkhauser auf eine nicht länger hinzunehmende Ungerechtigkeit aufmerksam. |
| Wer Bundespflegegeld ab der Stufe 4 bezieht, hat seit dem Jahr 2004 die Möglichkeit, aus dem Fonds für Menschen mit Behinderungen zusätzliche finanzielle Förderungen zu beanspruchen. Vor allem geht es dabei um den Aufwand einer Ersatzpflege bei Urlaub oder Verhinderung der pflegenden Angehörigen. Wer Landespflegegeld bezieht, schaut durch die Finger, weil ein gleichwertiger Fonds für Menschen mit Behinderung beim Land Tirol nicht existiert! Das trifft pflegende Angehörige von Menschen mit Behinderung, die nicht in Pension sind, vor allem Eltern mit behinderten Kindern, aber auch pflegende Angehörige von behinderten Hausfrauen. Eine himmelschreiende Ungleichbehandlung! |
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