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AK Tirol zu Gemeindeguts-Agrargemeinschaften: Unrecht bleibt Unrecht und gehört beseitigt!
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| 07.09.2007 |
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Es geht um ganz etwas anderes
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| Es geht um die Rechtskultur in diesem Land. Es geht darum, wie man mit Grundrechten, mit Rechten von alters her, wie man mit Gesetzen und deren Einhaltung in diesem Land umgeht. Da ist die Diskussion um die Agrargemeinschaften nur eine Facette – wenn auch eine besonders wichtige. |
| Es geht eigentlich darum, dass sich eine vom Volk gewählte Regierung nicht gegen das Volk wenden darf. Es sollte praktisch das gesamte öffentliche Liegenschaftsvermögen, auf welches das Land Tirol Zugriff hatte (also praktisch alles außer dem Vermögen der Österreichischen Bundesforste), widerrechtlich einer kleinen Sondergruppe (eben den alteingesessenen Bauern) zugeschanzt werden. Betrogen wurde dabei vor allem die überwiegende Zahl der kleinen Leute, die zum Großteil gar nicht verstanden, was ihnen da genommen wurde, die aber zum allergrößten Teil im Vertrauen darauf lebten, die Partei, die sie gewählt hatten und die sich „Volkspartei“ nannte und heute noch so nennt, sei ihre Vertreterin, ihre Sprecherin, und werde daher ihre Interessen wahren. |
| Betrogen wurde aber auch die gerade erst entstandene Demokratie, in der erstmals ein allgemeines, gleiches Wahlrecht galt, bei dem jede Stimme gleich viel zählt. Man wollte verhindern, dass insbesondere die Arbeiter Einfluss auf die Verwaltung des bis dorthin öffentlichen Vermögens erlangen. Deshalb musste man dieses Gemeindegut beiseite räumen. |
Beweis:
- Niederschrift in Neustift vom 29.9.1964: „Ein Teil der Bauern war der Ansicht, es kommt jetzt eine Arbeiterregierung und die macht den Bauern ihre Rechte streitig.“
- Verhandlungsniederschrift vom 9.7.1951 in Bichlbach: „Die ... Regelung [mit welcher das Gemeindegut in das Eigentum der Agrargemeinschaft Bichlbach übertragen wurde] war vorzunehmen, weil die Berechtigten [also die alteingesessenen Bauern] mit Grund befürchten, durch die fortschreitende Verschiebung der Bevölkerungsschichtung zu Ungunsten des Bauernstandes künftig nicht mehr in der Lage zu sein, auf die Verwaltung der Gemeinde hinreichend Einfluss nehmen zu können ...“
Der politische Einfluss des Bauernstandes ging nach dem Zweiten Weltkrieg vor allem wegen der Wiedereinführung des gleichen Wahlrechtes (jede Stimme zählt gleich viel) zurück. Sowohl in den Zeiten des sog. „Ständestaates“ als auch in dem zur Zeit der Monarchie geltenden Kurienwahlrecht (unterschiedliches Gewicht der Stimmen je nach Steuerzahlung) waren die Bauern systembedingt in den Vertretungskörpern in weit höherem Maße repräsentiert, als es ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entsprochen hätte. Die Beiseiteschaffung des Gemeindegutes stellte daher vor allem auch eine Reaktion auf die Gleichberechtigung dar, die sich die Arbeiterschaft im Lauf der Geschichte erkämpft hatte. Das Gemeindevermögen wurde in eine Körperschaft verschoben, in denen die Bauern weiterhin das alleinige Sagen hatten.
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Schlussendlich geht es aber auch um die Frage von Macht und Einfluss, wie erlangt man diese und noch mehr, wie erhält man Machtpositionen für die Zukunft. Es geht auch um die Strukturen in diesem Land, von der einzelnen Fraktion bis hin ins Landhaus, auf der politischen Ebene und der Beamtenebene. Für die meisten in diesem Land ist dieses System ein geschlossenes, ein verschlossenes.
Es ist ein System der Rücksichten, der Absprachen usw. Das kann und darf aber heutzutage nicht mehr sein. |
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