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AK Tirol zu Gemeindeguts-Agrargemeinschaften: Unrecht bleibt Unrecht und gehört beseitigt!
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| 07.09.2007 |
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- Es gibt verschiedene Formen von Agrargemeinschaften – wir reden in diesem Zusammenhang von den Gemeindeguts-Agrargemeinschaften
- Diese Agrargemeinschaften sind Institutionen, Körperschaften öffentlichen Rechts
- Alle Körperschaften öffentlichen Rechts haben sich an die Verfassung zu halten
- Kernpunkt des Verfassungsrechtes ist die Gleichheit vor dem Gesetz und die Gleichbehandlung
- Gemeindegut ist nach dem Gemeinderecht – nach der Tiroler Gemeindeordnung – abzuhandeln
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