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AK Tirol zu Gemeindeguts-Agrargemeinschaften: Unrecht bleibt Unrecht und gehört beseitigt!  

07.09.2007
Was ist passiert? Man muss einfach bei der Wahrheit bleiben!


  • Bei der Bildung der Agrargemeinschaften ist viel Unrecht passiert. Dafür sind nicht die Bauern verantwortlich, jedenfalls die Mehrzahl nicht, Einzelne vielleicht. Vielfach waren es die Beamten des Landes, die Aufsichtsbehörde selbst, die nicht rechtens vorgegangen ist. Oft wurde diese komplexe Sache innerhalb einer Stunde abgehandelt.

  • Es wurden viele, insbesondere Gemeinden und ihre Vertreter, über den Tisch gezogen. Dieses Unrecht muss angeprangert werden. Dafür ist das Land verantwortlich. Dafür kann kein Gerichtshof verantwortlich sein. Jedenfalls liegt die moralische Verantwortung beim Gesetzgeber, geschehenes, aufgezeigtes und erkanntes Unrecht zu beseitigen. Wenn jetzt die Gemeinden sich nun das, was ihnen unrechtmäßig genommen wurde, selbst bei Gericht zurückholen müssen, sind sie doppelt gestraft: Zusätzlich zum Vermögensschaden haben sie dann auch noch jahrelange Verfahren und den Unfrieden im eigenen Dorf am Hals. Natürlich gibt keiner gerne ein Vorrecht auf, das ihm einmal gewährt wurde, Unrecht hin oder her. Das kann aber kein Grund sein, unrechtmäßige Vorrechte auch in Zukunft aufrecht zu erhalten. Aber diese Suppe sollen schon diejenigen auslöffeln, die sie eingebrockt haben, also das Land und nicht die Gemeinden.

  • Die Behörde hat letztes Jahr selbst bekannt und eingestanden: „Erwähnenswert scheint, dass in zahlreichen Gemeinden das Eigentum an den ehemaligen Gemeindegutsflächen im Rahmen eines Regulierungsverfahrens (d.h. nicht durch ein Hauptteilungsverfahren) zugunsten der Agrargemeinschaften verbüchert wurde, wobei in der Regel der Substanzwert des Gemeindegutes (vgl. das Erk. des Verfassungsgerichts-hofes vom 1. März 1982, G 35/81 u.a., Slg. Nr. 9.336) vernachlässigt wurde und es zu keiner vollständigen Vermögensauseinandersetzung gekommen ist.“ (aus den Erläuternden Bemerkungen zur Novelle des Flurverfassungslandesgesetz im Herbst 2006).

  • Es ist historisch durchaus glaubhaft, dass diese erste Generation der Funktionäre in den Agrargemeinschaften auch kein „Eigentumsbewusstsein“ bezogen auf diese Flächen besaß, man verstand die Flächen lediglich in der Verwaltung der Agrargemeinschaften. Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte wurden jedoch diese Flächen immer weiter dem Zugriff der Gemeinden und der Allgemeinheit entzogen, durch rechtswidrige Regulierungsbescheide und formal durch amtliche Korrekturen des Grundbuches.

  • Durch die Regulierungen der Agrargemeinschaften wurden die landwirtschaftlichen Nutzungsrechte zur Deckung des Hof- und Gutsbedarfes festgeschrieben, unabhängig davon, ob überhaupt noch ein Bedarf besteht. Durch die Übertragung des Gemeindeguts in das Eigentum von Agrargemeinschaften wurden die Nutzungsberechtigten darüber hinaus aber auch an allen sonstigen Nutzungen und Nutzungsrechten bzw. deren Erlös daraus beteiligt.

  • Ohne entsprechende Rechtsgrundlage und vor allem ohne Notwendigkeit wurden ungeheure Vermögenswerte verschoben. Dem Land, insbesondere aber den Gemeinden ist dabei ein unermesslicher Schaden erwachsen.

  • Viele Vertreter aus dem landwirtschaftlichen Bereich gehen sehr oft von falschen Voraussetzungen aus. Sie sagen: Eigentum muss Eigentum bleiben, Grundbuch muss Grundbuch bleiben. So einfach kann man sich die Sache aber nicht machen. Es ist schon auch heute noch eine Frage, wie dieses Eigentum zustande gekommen ist. Sonst gäbe es die ganze Restitutions-Diskussion im Zusammenhang mit dem NS-Regime nicht, wenn das keine Rolle spielen würde. Nur zu sagen, “Dumm gelaufen, Pech gehabt“, das wird zu wenig sein.

  • Außerdem sind nicht „die Bauern“ Eigentümer geworden, sondern Körperschaften öffentlichen Rechts. Wer in diesen Körperschaften das Sagen und wer welche Rechte hat, kann sowohl von den Agrarbehörden als auch vom Gesetzgeber jederzeit geändert werden. Trotz der seinerzeitigen Absicht, das Gemeindevermögen den alteingesessenen Bauern zuzuschieben, ist daher noch nichts passiert, was nicht repariert werden könnte. Letztlich ist das Gemeindegut im Eigentum öffentlicher Institutionen geblieben, sodass man jetzt nur dafür zu sorgen braucht, dass diese öffentliche Institution auch wieder die Interessen der Allgemeinheit umsetzt und nicht wie eine bäuerliche Interessensvertretung agiert.

  • Vielfach wird gesagt – und das mag richtig sein – dass es in vielen Gemeinden ohnehin gut funktioniert. Das heißt aber noch nicht, dass alles Recht ist, was funktioniert. Dafür gibt es auch sonst genügend Beispiele. Tatsächlich ist die große Mehrheit der Gemeindebürger ja in allen Gemeinden entrechtet und geschädigt worden, in denen das Gemeindegut ins Eigentum von Agrargemeinschaften übertragen wurde. Wenn es daher derzeit so viele Gemeinden gibt, deren Bürgermeister nicht vehementer eine Beseitigung des geschehenen Unrechts fordern, heißt dies nur, dass die geschädigte Mehrheit der Bürger dieser Gemeinden niemanden haben, der mutig genug ist, für sie öffentlich die Stimme zu erheben.

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